Eine Zensur findet nicht statt.

Das Zensurgesetz, welches vom Bundestag zur Bekämpfung von Kinderpronografie beschlossen wurde, ist vom Grundgedanken her lobenswert, jedoch die Methoden die Anbieter mit Stoppschilder und DNS Umleitungen zu behindern ist nicht der richtige Weg. Ziel des Gesetzes ist es nicht die Verursacher von Straftaten zu bestrafen, sondern alle Bürger die das Internet nutzen als potentielle Straftäter auszuweisen. Die von der Politik gewählte Methode Anfragen zu Servern im Internet mit einer geheimen Liste, welche durch das BKA erstellt wird, zu vergleichen und bei einer übereinstimmung den Internetnutzer auf einen anderen Server umzuleiten, wo dann seine Daten, wie IP-Adresse, gespeichert werden und dann ein Stoppschild gezeigt wird. Das diese Methode nicht effektiv sein kann ist hinreichend dargelegt worden.

Über das Ziel hinausgeschossen scheint Vodafone zu sein, welche bereits seit Juli, wie ZDNet berichtete, in Ihrem UMTS-Netz Anfragen an DNS Server abfangen, an eigene zensierte DNS Server weiterleiten und diese dann die DNS Anfragen beantworten. Durch diesen Eingriff in die DNS Struktur im Internet ist es nicht mehr damit getan einen nicht zensierten DNS Server bei sich im Rechner einzutragen, um diese Sperre zu umgehen. Wer jetzt auf einen freien DNS Server zugreifen möchte muss sich einen eigenen DNS Server installieren, der dann wiederum  unzensierte DNS Server im Internet über einen alternativen Port fragt. Die Zahl an freien DNS Server, die Anfragen nicht nur auf dem Port 53 beantworten, sonder zum Beispiel auch auf Port 110, ist zu gering. Zudem ist es nur ein Spiel auf Zeit, bis nicht nur Anfragen an Port 53 abgefangen und umgeleitet werden, sondern auch die alternativen Ports.

Wenn dieses Vorgehen von Vodafone Schule macht, werden wir in naher Zukunft in Deutschland Verhältnisse wie in China haben, wo wir dann nur noch die Inhalte im Internet zu sehen bekommen, die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen oder anderen dazu berufen gefühlten Personen für unbedenklich erklärt wurden.

Ich möchte nicht falsch Verstanden werden, ich verurteile Kinderpornografie aufs schärfste, aber ich halte den eingeschlagenen Weg zur Bekämpfung für einen falschen. Anstelle Internet Nutzern ein Stoppschild zu zeigen, und durch die Speicherung der IP-Adresse indirekt als Täter zu behandeln, sollte die Regierung Ihre Energien und Finanzen besser in die Strafverfolgung derer stecken, die solche Inhalte ins Internet stellen. Alleine der finanzielle Aufwand für die Stoppschilder scheint mir in keinem Verhältnis zum Nutzen im vergleich zum löschen der rechtswidrigen Inhalte von den Servern und der Strafverfolgung der eigentlichen Tätern.

Aus welchem Grund bitte schön sollen den die Straftäter aufhören, wenn sie sich in Sicherheit fühlen können, da nur diejenigen gesucht werden, die sich diese Internetseiten angucken? Kann man Feuer bekämpfen indem einfach nicht hinguckt wird?

Wir dürfen gespannt sein wie dieses Thema, gerade im Hinblick auf die neue Schwarz-Gelbe Koalition, weitergeht. Während die CDU weiterhin versuchen will die Überwachung der Bürger mit Online Durchsuchungen und Kameraüberwachung auszubauen, scheint die FDP eher dem mündigen Bürger – die Basis einer Demokratie – mehr zu vertrauen und versucht dem gegen zu steuern.

„Eine Zensur findet nicht statt.“ – Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1, Satz 3